Beschluss zum Fahrtenprogramm
Schulfahrten und Wandertage- Beschluss
Rechtliche Vorgaben: Schulwanderungen und Schulfahrten sind Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie müssen einen „deutlichen Bezug zum Unterricht haben, programmatisch aus dem Schulleben erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden.“ (WRL, 1. Allgemeines)
„Die Schulen entscheiden über die Durchführung von Schulwanderungen und –fahrten in eigener Verantwortung. Die Schulkonferenz legt gemäß § 5, Abs. 2, Nr. 4 Schulmitwirkungsgesetz den Rahmen für Schulwanderungen und Schulfahrten einschließlich Höchstdauer und Kostenobergrenze fest. Der Schulpflegschaft, dem Schülerrat und der Lehrerkonferenz ist Gelegenheit zur vorbereitenden Beratung zu geben.“
- Solidarität in der Klassengemeinschaft und Integration von Außenseitern
- Respektvollen und fairen Umgang untereinander fördern
- Förderung der Bereitschaft zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und sozialen Engagements gegenüber sich selbst und seiner Umwelt
- Stärkung des Selbstvertrauens und der Selbstsicherheit
- Lernen an außerschulischen Lernorten
Prinzipien für Fahrten:
- Die Teilnahme an Klassenfahrten ist für Schülerinnen und Schüler generell verpflichtend. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung im Zusammenwirken mit der Klassenleitung nach Erlasslage.
- Eine möglichst frühzeitige Elternbeteiligung in Fragen der Kosten, Ziele und Inhalte ist zwingend notwendig.
- Das schriftliche Einverständnis der Eltern zu Kosten und Zielen ist rechtzeitig vor der Buchung bzw. vor dem Vertragsabschluss einzuholen.
- Ebenso ist die Genehmigung der Klassenfahrt durch die Schulleitung vor der Buchung einzuholen. Bei den Kosten sind aufzuführen: Pauschalangebot (Transport, Unterbringung, Vollverpflegung) und Nebenkosten (Transport vor Ort, Eintrittsgelder etc.) und Programmkosten. Das persönliche Taschengeld zählt nicht dazu.
- Die Klassenfahrten sind so rechtzeitig zu planen, dass die Eltern die Möglichkeit haben die Kosten für die Fahrt auf einem Klassenkonto anzusparen.
- Alle Schulfahrten eines Jahrgangs werden innerhalb eines vorher beschlossenen Zeitrahmens parallel durchgeführt.
Prinzipien für Wandertage:
- Die Wandertage sollten einen Kostenrahmen von 20 € nicht überschreiten. Dies gilt insbesondere in Jahrgängen mit mehrtägigen Klassenfahrten. Der Gesamtbetrag aller Wandertage pro Jahr darf in Jahrgängen, in denen eine Klassenfahrt durchgeführt wird, einen Betrag von 30,- € nicht überschreiten. In den anderen Jahrgängen gilt ein max. Gesamtbetrag von 45,- €.
Die entsprechenden Dienstreisegenehmigungen sind von der Schulleitung im Vorfeld, vor Buchungen mit Veranstaltern, zu genehmigen.
Übersicht über die Schulfahrten und Wandertage
Jahrgang |
Zeit |
Veranstaltung |
max. Kosten |
5 |
vor den Herbstferien |
1 Tag mit der Schulsozialarbeit- Kennenlernen-Festigung der Klassengemeinschaft |
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Dezember |
Besuch des Bielefelder Stadttheaters- Weihnachtsmärchen |
20,00 € |
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Frühjahr |
Fachlich angebundener Wandertag (Uni Bielefeld) |
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Sommer |
Wandertag „Sommerspaß“ |
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6 |
Winter |
Wintersportwandertag (optional nach Witterung) |
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Frühjahr 5 Tage |
Unterrichtsbezogene Projektfahrt „Reif für die Nordsee“ Zielort: Insel (z.B.: Norderney) /Festland Thema: Lebewesen und ihre Anpassung an den Lebensraum Wattenmeer (NW, GL) |
max. 200,00 € |
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Sommer |
Fachlich angebundener Wandertag (z.B.: HNF, Zoo, Planetarium) |
Jahrgang |
Zeit |
Veranstaltung |
max. Kosten |
7 |
Herbst |
Fachlich angebundener Wandertag |
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Frühjahr |
Fachlich angebundener Wandertag | ||
Sommer |
Wandertag „Sommerspaß“ |
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8 |
Winter |
Wintersportwandertag |
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3 Tage |
Fahrt zur Selbstwertstärkung |
max. 150,00 € |
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Sommer |
Wandertag „Sommerspaß“ |
Jahrgang |
Zeit |
Veranstaltung |
max. Kosten |
9 |
Herbst |
Fachlich angebundener Wandertag |
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Frühjahr |
Fachlich angebundener Wandertag |
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Sommer |
Fachlich angebundener Wandertag |
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10 |
Herbst 5 Tage |
Abschlussfahrt Jahrgang 10: deutsche Großstadt |
max. 300,00 € |
Winter |
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Sommer |
Abschlussfeierlichkeiten |
Die Wandertage können ggf. auch individuell geblockt werden (Klassenverbund).
Die angesetzten Kosten sind der jeweiligen Finanzsituation anzupassen.
