Damit es nicht zu unentschuldigten Fehlzeiten kommt, gilt an der VZG folgende Regelung:
Am Morgen des 1. Fehltages:
Ein Erziehungsberechtigter meldet sein Kind krank !
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
Zwischen 8:15 Uhr – 9:15 Uhr per Telefon: (0 52 45) 92 94 33 10 oder
bis 9:15 Uhr per E-Mail: sekretariat@vzg-hc.de
(gerne können Sie das untenstehende Kontaktformular nutzen)
Schriftliche Entschuldigung nach der Erkrankung:
Jahrgänge 5-8:
Es gilt der Eintrag der/des Erziehungsberechtigten in den Navigator des Kindes.
Die Eintragungen im Navigator werden von der Klassenleitung gegengezeichnet.
Jahrgänge 8-10:
Eine ausgefüllte und unterschriebene Entschuldigung ODER eine Bescheinigung des behandelnden Arztes.
Regelung bei einer hohen Anzahl von Fehltagen:
In der Regel genügt uns eine schriftliche Entschuldigung. Im Fall einer hohen Anzahl von Fehltagen behalten wir uns vor, ärztliche Bescheinigungen oder ärztliche Atteste einzufordern. In besonderen Fällen schalten wir den Amtsarzt ein.