Berufsorientierung

Berufsorientierung (BO)

Allgemein

Berufsorientierung (BO)

Jahrgänge 5-10

Ausgangslage

Die VZG ist ein Kompetenzzentrum zur Berufs- und Studienorientierung. Sie ermöglicht den Schüler:innen anhand ihrer Wünsche und persönlichen Kompetenzen ihre Lebensplanung aus der Vielfalt der beruflichen Möglichkeiten zu gestalten. Die Schule unterstützt sie dabei in enger Abstimmung mit den Eltern und außerschulischen Partnern. Die Von-Zumbusch-Gesamtschule hat ihren Betrieb als fünfzügige Gesamtschule im Schuljahr 2012/2013 aufgenommen.
In der Kommune Herzebrock-Clarholz ist die neue Gesamtschule die einzig weiterführende Schule am Ort und es können alle Bildungsabschlüsse in der Kommune direkt erworben werden:
– der Erste Schulabschluss (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss HA)
– der Erweiterte Erste Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
– der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife FOR-Q): Qualifikation für die Oberstufe
– Abitur

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz ist eine wirtschaftlich vielfältige Gemeinde mit einem breiten Spektrum mittelständischer Betriebe. Ein Schwerpunkt liegt dabei im gewerblich-technischen Bereich. Die Von-Zumbusch-Gesamtschule ist für viele Betriebe ein wichtiger Ansprechpartner bei der Gewinnung von Nachwuchskräften für das eigenen Unternehmen. Ebenso bieten die heimischen Betriebe den Schüler:innen vielfältige Möglichkeiten, einen ersten Einblick in die Arbeitswelt zu erhalten. Daher kommt dem Berufsorientierungskonzept der VZG ein besonderer Stellenwert zu.
Außerdem gibt es enge Beziehungen zu außerschulischen Partnern (z.B. Arbeitsagentur, FARE, Berufskollegs,…), die die Schule bei der Umsetzung ihres Berufsorientierungskonzept unterstützen.
Berufsorientierung ist in der heutigen Zeit ein lebenslanger Prozess und verlangt von allen Beteiligten eine hohe Flexibilität, Anpassungsbereitschaft und eine lebenslange Orientierung an den Bedürfnissen des aktuellen Arbeitsmarktes.

Schwerpunkte Sek I (Klasse 5-10)

Ziele

Die Von-Zumbusch-Gesamtschule vermittelt ihren Schüler:innen Qualifikationen und Strategien für eine gelingende und individuelle Berufswahlentscheidung.
Wir bereiten unsere Schülerschaft durch geeignete theoretische und praktische Maßnahmen auf die Arbeitswelt vor. Dabei sollen die Schüler:innen eigene Kriterien zu ihrer individuellen Berufswahl herausfinden und sich dem erweiterten neuen Berufswahlspektrum stellen.
Wir nehmen unseren Erziehungsauftrag ernst, alle Schülerinnen und Schüler auf diesem Weg zu unterstützen, indem wir ihr Selbstvertrauen stärken und die entsprechenden Genderinteressen berücksichtigen.
Die Schüler:innen werden im Rahmen der Berufswahlorientierung seitens der Schule befähigt, eigene Entscheidungen selbstverantwortlich zu treffen und damit erste Lebensschritte eigenständig zu gehen.
In dem gesamten Prozess ist es uns wichtig, alle unterstützenden Personen und Institutionen in das Berufsorientierungskonzept einzubeziehen. Das sind u.a. die Eltern als einflussreichste Berater der Schüler:innen, die Berufsberatung, die Betriebe, die berufsbildenden und die weiterführenden Schulen und andere außerschulische Einrichtungen.
Die VZG koordiniert und bündelt dabei die Interessen und Wünsche der einzelnen Handlungsträger und bindet sie in das Gesamtkonzept ein.

  • Jahrgang 8Elternabend zur Berufsorientierung, Berufswahlpass der VZG, WL: Berufswahlvorbereitung, D: Thema Bewerbung, Potenzialanalyse, Berufsfelderkundungen (3 Tage je ca. 6 Stunden), Girls&Boys-Day (freiwillig), Klassenfahrt unter dem Aspekt „Förderung von Schlüsselqualifikationen“
  • Jahrgang 9zweiwöchiges Orientierungspraktikum, zwei Tage Vor- und Nachbereitung, D und E: Unterrichtseinheiten zum Thema Beruf/Bewerbung, zweiwöchiges Betriebspraktikum
  • Jahrgang 10Neigungsfach, freiwilliges Praktikum in den Ferien (ggf. Freistellung von der Schule für max. eine Woche), Infoveranstaltung der Berufskollegs, Laufbahnberatung gymnasiale Oberstufe, Schnuppertage gymnasiale Oberstufe, Informationsabend gymnasiale Oberstufe, Tag der offenen Tür gymnasiale Oberstufe

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Anprechpartner:innen

Koordinator:in

Holger Dunker

(DUNK)

Agentur für Arbeit

Vera Schuster

Sprechzeiten sind immer montags per Anmeldung in der Liste am Raum A140 oder direkt via Mail.

Die Beratung findet im Raum A140 statt.

Berufsorientierung (BO)

Jahrgänge 11-13

Schwerpunkte Sek II (Klasse 11-13)

Die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule/Beruf in NRW“ ist ein wichtiges Element der präventiven Bildungs-, Jugend-, Sozial-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in Nordrhein-Westfalen. Es wird seit dem Schuljahr 2016/2017 an allen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen verlässlich umgesetzt. Grundlage dafür sind die bereits 2011 getroffenen Vereinbarungen aller Partner im Ausbildungskonsens NRW (Landesregierung, Bundesagentur für Arbeit, Gewerkschaften und Arbeitgeber, sowie Kammern und Kommunale Spitzenverbände).

Mit dem Übergangssystem Schule – Beruf in NRW werden im Bereich der schulischen Beruflichen Orientierung der allgemeinbildenden Schulen die guten Ansätze und Einzelmaßnahmen in ein Gesamtsystem der Beruflichen Orientierung überführt. Die Übergänge in eine Ausbildung oder ein Studium gemeinsam gestaltet, entweder als konkretes Ausbildungsangebot vorrangig in Betrieben bzw. durch vollzeitschulisch anerkannte Ausbildungen oder als Unterstützung durch ergänzende Übergangsangebote bzw. durch studienqualifizierende Bildungsgänge an Berufskollegs.

Im Schuljahr 2018/2019 wird somit ein System etabliert sein, das für alle Schülerinnen und Schüler von der Jahrgangsstufe 8 bis 10 eine systematische Studien- und Berufsorientierung sichert und für ihre individuellen Anschlussplanungen entsprechende Angebote koordiniert

In der Sekundarstufe II kommen die Schulen gemäß § 1 Absatz 2 der APO-GOSt (BASS 13-32 Nr. 3.1) bzw. § 1 Absatz 3 Nr. 1 der APO-BK (BASS 13-33 Nr. 1.1) ihren verpflichtenden Aufgaben durch folgende Standardelemente nach:

  • Standortbestimmung
  • Entscheidungskompetenz I & Entscheidungskompetenz II
  • Praxiselemente
  • Beratung

Sie werden regelmäßig durchgeführt und sind wie Unterricht in die schulinternen Curricula aufzunehmen.
Die Umsetzung erfolgt unter verbindlicher Mitwirkung der StuBo-Lehrkraft und ist durch ein zu erstellendes Curriculum der Beruflichen Orientierung unterfüttert, welches die Prozessstruktur, die Jahresplanung und die Koordination der in den Standardelementen enthaltenen Maßnahmen einschließt.

Die Standardelemente stellen den Rahmen und die für alle Schulen verbindliche Basis des schulisch begleiteten Prozesses der Beruflichen Orientierung dar.
Zu jedem Standardelement der Beruflichen Orientierung (SBO) sind neben der Nennung der Zielgruppe Aussagen zu Zielen und Kompetenzerwartungen sowie Mindestanforderungen formuliert. Diese Mindestanforderungen beziehen sich auf eine mittlere Abstraktionsebene und müssen im Sinne der Eigenverantwortlichkeit von Schulen für die spezifischen Anforderungen konkretisiert werden. Dabei dürfen die Mindestanforderungen nicht unterschritten werden.

Die Angebote der Sekundarstufe I werden in der Oberstufe durch ein Konzept, das Elemente der Studien- und Berufswahl verknüpft, fortgeführt. Hier arbeiten wir zusammen mit ortsnahen Hochschulen und der Agentur für Arbeit.
(Texte: BASS 12-21, Nr. 1, Berufliche Orientierung: Neufassung, Runderlass NRW 2019 )

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Verbindliche Elemente der Beruflichen Orientierung

Bereits seit 2007 ist die schulische Berufliche Orientierung in Nordrhein-Westfalen als Bestandteil der individuellen Förderung in allgemeinbildenden Schulen verankert. Durch den Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung sind die Standardelemente zur Beruflichen Orientierung in den Schulen als verbindliche Grundlage festgeschrieben.

Die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ schafft für alle Schulen und Kommunen in Nordrhein-Westfalen einen verbindlichen Rahmen für die Gestaltung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung oder ins Studium.

Im Schuljahr 2012/2013 wurde in sieben Referenzkommunen mit allen Schulen begonnen. Seit dem Schuljahr 2013/2014 wurde die Landesinitiative stufenformig für die allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs in weiteren Kommunen aufgebaut.

Ab dem Schuljahr 2016/2017 nehmen alle allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft aus den 53 Gebietskörperschaften des Landes NRW mit der Jahrgangsstufe 8 an KAoA teil.

Anprechpartner:innen

Koordinator:in

Eduard Latosik

(LATO)

Agentur für Arbeit

Berufsberatung: Arbeit, Abitur und was nun?

Andrea Braunsdorf

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