Schule ist ein Ort zum Arbeiten und Lernen, sie ist gleichzeitig auch Lebensort für Schüler:innen, Lehrer:innen sowie für alle weiteren an der Schule tätigen Personen. Wir sind alle daran beteiligt, unsere Schule zu einem Ort zu machen, an dem sich alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen wohl fühlen können. In der Schule sollen alle Beteiligten erfolgreich lernen, arbeiten und gene mit anderen zusammen sein. Um das zu erreichen, müssen wir uns an vereinbarte Regeln halten.
Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude
Die Benutzung von Handys, Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten ist im Unterricht und auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt. Die widerrechtliche Nutzung führt zum Einzug des Geräts. Ausnahmen regeln die Fachlehrer:innen.
Toiletten
Auf den Toiletten wird der Müll ordnungsgemäß entsorgt. Die Toiletten werden sauber hinterlassen. Nach der Benutzung der Toilette waschen wir uns die Hände (Hygiene). Die Toiletten auf dem Schulhof werden am Ende der Pause geschlossen.
Verhalten von Schüler:innen im Umgang mit Anderen
Wir gehen respektvoll und gewaltfrei miteinander um. Wir respektieren einander und grenzen niemanden aus.
Gesetzlich ist grundsätzlich verboten:
„ Für modernen Unterricht sind eine zeitgemäße, digitale Infrastruktur und Ausstattung (…….] notwendig“, schreibt das Ministerium für Schule und Bildung zum Digitalpakt.‘ Die Von-Zumbusch-Gesamtschule möchte ihre Schüler:innen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit digitalen Medien erziehen. Wir sehen digitale Medien als Chance und befürworten einen pädaqogisch verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten im Unterricht. Zu diesem Zweck sind unsere Schüler:innen mit digitalen Arbeitsgeräten ausgestattet, die sie im Unterricht ausschließlich zur Mitarbeit und für ihren persönlichen Lernprozess verwenden dürfen und sollen.
Geeignete Arbeitsgeräte werden von der Schule und dem Schulträger vorgeschlagen, ihre Anschaffung begleitet und benötigte Apps über ein zentrales MDM (Mobile Device Management) bereitgestellt. Diese Arbeitsgeräte bereichern den Unterricht, Mappe und konventionelles Schreibzeug sind aber weiterhin mitzubringen. Nicht zur Arbeit geeignete Geräte (z.B. Hands oder Smartwatches) dürfen im Unterricht weiterhin nur auf ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft genutzt werden. Im Folgenden gehen wir von Tablets als Regelfall für Arbeitsgeräte aus.
Die Schule sorgt gemeinsam mit dem Schulträger durch technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz und die Sicherheit der in der IT-Infrastruktur verarbeiteten Daten. Auf die in der Lernplattform IServ und den Tablets gespeicherten Date haben die Schule und der Schulträger nur durch Konfigurationsmaßnahmen bedingten Einfluss.
Als VZG geben wir uns folgende Regeln für den Umgang mit den Tablets. Sie sind Bestandteil der Hausordnung der VZG.
0. Die Hausordnung der VZG gilt auch im digitalen Bereich. Ich nutze mein Tablet nicht, um anderen Personen in irgendeiner Weise zu schaden. Ich bin höflich in Chats und E-Mails, mache keine Aufnahmen in Bild und Ton ohne Erlaubnis und tile keine Inhalte. die andere beleidigen könnten.