Werte & Regeln

Werte & Regeln

Schulordnung

Schule ist ein Ort zum Arbeiten und Lernen, sie ist gleichzeitig auch Lebensort für Schüler:innen, Lehrer:innen  sowie für alle weiteren an der Schule tätigen Personen. Wir sind alle daran beteiligt, unsere Schule zu einem Ort zu machen, an dem sich alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen wohl fühlen können. In der Schule sollen alle Beteiligten erfolgreich lernen, arbeiten und gene mit anderen zusammen sein. Um das zu erreichen, müssen wir uns an vereinbarte Regeln halten.

Unsere Grundsätze:

  • Wir begegnen einander mit Höflichkeit und Respekt.
  • Wir verletzen niemanden - weder mit Worten noch mit Taten.
  • Wir hören uns gegenseitig zu.
  • Wir sind ehrlich zueinander.
  • Wir helfen uns gegenseitig.
  • Wir respektieren das Eigentum anderer Personen und das Eigentum der Schule.
  • Aus diesen Grundsätzen leiten sich folgende Regeln für Schüler:innen. Lehrer:innen und alle weiteren an der Schule tätigen Personen ab.

Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude
Die Benutzung von Handys, Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten ist im Unterricht und auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt. Die widerrechtliche Nutzung führt zum Einzug des Geräts. Ausnahmen regeln die Fachlehrer:innen.

Toiletten
Auf den Toiletten wird der Müll ordnungsgemäß entsorgt. Die Toiletten werden sauber hinterlassen. Nach der Benutzung der Toilette waschen wir uns die Hände (Hygiene). Die Toiletten auf dem Schulhof werden am Ende der Pause geschlossen.

Regeln im Neubau Trakt B

  • Die Schülerinnen und Schüler warten vor Beginn des Fachunterrichts draußen. Der Fachkollege nimmt die Lernenden mit und schließt die entsprechenden Räume auf und ab.
  • Im Gebäude und den Fachräumen ist essen und trinken untersagt.
  • Die Toiletten sind während des Aufenthalts im B-Gebäude zugänglich und nutzbar.
  • Der Aufenthalt im B-Gebäude ist nur in Begleitung des Fachlehrers erlaubt und nach Unterrichtsende entsprechend zu verlassen
  • Die Pausenaufsicht sorgt für das Verlassen der Schüler:innen des B-Trakts.
  • Die Fachraumkontrolle wird von den Fachkollegen nach jeder Unterrichtseinheit durchgeführt und Verunreinigungen/Beschädigungen werden der Schulleitung unverzüglich gemeldet. Die Schulleitung wird daraufhin angemessen streng reagieren.

Schulhof

  • Abfälle gehören in den Mülleimer.
  • Das Fußballspielen ist nur auf den vorgesehenen Flächen erlaubt.
  • Das Betreten der Skaterbahn ist während der qesamten Schulzeit untersagt.
  • Das Rauchen und das Konsumieren von Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände und auch im Schulgebäude verboten.

Schulgebäude

  • Die Einrichtung (Stühle/Tische/Computer/W-Boards/Bücher) sind pfleglich zu behandeln.
  • Wände und Fester bleiben sauber.
  • Abfälle qehören in den Mülleimer.
  • Der Aufenthalt im Schulgebäude ist während der Pausen verboten.
  • In Regenpausen können sich die Schüler:innen im Aquarium im Erdgeschoss aufhalten

Verhalten von Schüler:innen im Umgang mit Anderen
Wir gehen respektvoll und gewaltfrei miteinander um. Wir respektieren einander und grenzen niemanden aus.

Verhalten im Unterricht

  • Essen und Trinken ist nur in den Pausen und Freistunden gestattet. Ausnahmen können mit den Lehrer:innen vereinbart werden.
  • Wir folgen dem Unterricht und beteiligen uns daran.
  • Wir befolgen die Anweisungen der Aufsichtspersonen.
  • Zum Unterricht erscheinen wir pünktlich und vorbereitet.
  • Unsere Materialien liegen auf dem Tisch.
  • Die vereinbarten Gesprächs- und Klassenregeln halten wir ein.
  • Den Klassendiensten gehen wir verantwortungsbewusst nach.

Der Umgang mit Handys an der VZG

  1. Das Mitführen von Handys in der Schule ist erlaubt. Die Schule übernimmt keine Haftung für Beschädigungen aller Art bzw. Verlust.
  2. Das Handy muss ausgeschaltet sein. Die Nutzung ist für die gesamte Aufenthaltszeit auf dem Schulgeländeuntersagt.
  3. Bei Verstößen gegen das Nutzungsverbot wird das Handy von der Lehrkraft eingezogen und im Sekretariathinterlegt. Es erfolgt dann eine Mitteilung an die Eltern [Verstoß gegen die Schulordnung).
  4. Eingezogene Handys werden bei Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten am nächsten Schultag zurückgegeben.
  5. Je nach Schwere des Handy-Missbrauches können weitee Schulmaßnahmen eingeleitet werden.
  6. Liegen Anhaltspunkte für Straftaten vor bzw. ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz, wird dieses durchdie Schule an die Polizei weitergeleitet (Menschenwürde verletzende Inhale. Gewalt verherrlichende Inhalte,jugendgefährdende Inhalte]

Gesetzlich ist grundsätzlich verboten:

  • Das Fotografieren und Filmen von Mitschüler:innen und anderen Personen ohne deren Zustimmung,
  • Das heimliche Aufnehmen von Unterrichtsphasen,
  • Das Fotografieren und Filmen von Streitiakeiten und körperlichen Auseinandersetzungen,
  • Jeglicher Missbrauch, der gegen sittliche und moralische Regeln unserer Gesellschaft, gegen die Gesetze und die Würde des Einzelnen verstößt.

Hausordnung für Digitales

„ Für modernen Unterricht sind eine zeitgemäße, digitale Infrastruktur und Ausstattung (…….] notwendig“, schreibt das Ministerium für Schule und Bildung zum Digitalpakt.‘ Die Von-Zumbusch-Gesamtschule möchte ihre Schüler:innen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit digitalen Medien erziehen. Wir sehen digitale Medien als Chance und befürworten einen pädaqogisch verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten im Unterricht. Zu diesem Zweck sind unsere Schüler:innen mit digitalen Arbeitsgeräten ausgestattet, die sie im Unterricht ausschließlich zur Mitarbeit und für ihren persönlichen Lernprozess verwenden dürfen und sollen.

Geeignete Arbeitsgeräte werden von der Schule und dem Schulträger vorgeschlagen, ihre Anschaffung begleitet und benötigte Apps über ein zentrales MDM (Mobile Device Management) bereitgestellt. Diese Arbeitsgeräte bereichern den Unterricht, Mappe und konventionelles Schreibzeug sind aber weiterhin mitzubringen. Nicht zur Arbeit geeignete Geräte (z.B. Hands oder Smartwatches) dürfen im Unterricht weiterhin nur auf ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft genutzt werden. Im Folgenden gehen wir von Tablets als Regelfall für Arbeitsgeräte aus.

Die Schule sorgt gemeinsam mit dem Schulträger durch technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz und die Sicherheit der in der IT-Infrastruktur verarbeiteten Daten. Auf die in der Lernplattform IServ und den Tablets gespeicherten Date haben die Schule und der Schulträger nur durch Konfigurationsmaßnahmen bedingten Einfluss.

Als VZG geben wir uns folgende Regeln für den Umgang mit den Tablets. Sie sind Bestandteil der Hausordnung der VZG.

 

0. Die Hausordnung der VZG gilt auch im digitalen Bereich. Ich nutze mein Tablet nicht, um anderen Personen in irgendeiner Weise zu schaden. Ich bin höflich in Chats und E-Mails, mache keine Aufnahmen in Bild und Ton ohne Erlaubnis und tile keine Inhalte. die andere beleidigen könnten.

 

  1. Die Lehrkraft entscheidet. ob und wie ich das Tablet in der Stunde nutzen darf. Zu Anfang der Stunde liegt es geschlossen auf meinem Tisch.

 

  1. Mein Tablet ist ein Arbeitsgerät. Ich nutze es im Unterricht ausschließlich zum Arbeiten. Ich darf es zu Hause auch privat nutzen, weiß aber, dass alle gespeicherten Daten im Unterricht eventuell von anderen gesehen werden könnten (wenn ich z.B. aus Versehen eine falsche App öffne).

 

  1. Mein Tablet ist ein sehr wertvolles und sensibles Gerät. Ich gehe damit sehr sorgsam um, habe es entwederimmer bei mir oder in meinem abgeschlossenen Fach. Ich nehme mir keine Tablets von Anderen. Es enthältaußerdem sensible Daten,z.B. mein IServ-Konto oder wichtige Arbeiten. Ich habe deshalb ein Passwort oder Zahlencode als Bildschirmsperre. Ich leihe mein Tabletniemandem aus, auch nicht für einen kurzen Moment.

 

  1. Ich trete in meinen Klassen der Classroom-App der Lehrkraft bei, wenn sie das wünscht. Die Lehrkraft nutzt die App nicht für einen Zugriff auf meine persönlichen Daten, sondern kann so einfacher mit den Materialien und Ergebnissen des Unterrichts arbeiten. Nutze ich mein Tablet nicht regelkonform, darf die Lehrkraft dies perClassroom für die Dauer der Unterrichtsstunde sperren.

 

  1. Außerhalb des Unterrichts, z.B. in den Pausen, nutze ich keine digitalen Endgeräte.

 

  1. Verstoße ich gegen diese Regeln, entzieht mir die Lehrkraft das Tablet für diese Stunde. Dann arbeite ich mit Stift und Papier weiter.
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