Das Fach Spanisch wird in der Oberstufe der Von- Zumbusch-Gesamtschule als neueinsetzende Fremdsprache ab Jahrgang 11 als vierstündiger Grundkurs angeboten. Dieser kann zum einen belegt werden, um die Pflicht der zweiten Fremdsprache für das Abitur zu erfüllen, aber auch um einen sprachlichen Schwerpunkt in der Oberstufe belegen zu können.
Angestrebt wird ein Referenzniveau von B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Das bedeutet, dass die Schüler am Ende der Q2 in der Lage sein sollen, sich auf Spanisch verständigen zu können und diese Fähigkeit für den persönlich Gebrauch anwenden zu können.
Sie können deutlich gesprochener Standardsprache wichtige Informationen entnehmen sowie Texte aus gebräuchlicher Sprache verstehen (aus den Bereichen Arbeitsplatz, Schule, Freizeit, persönliche Korrespondenz). Das heißt, dass die Schüler ihre Spanischkenntnisse sowohl für ihren weiteren Bildungsweg als auch für ihre späteren berufliche Tätigkeit nutzen können.
Es werden die gesamten Grundlagen der spanischen Sprache vermittelt
Spanien
Lateinamerika
• Das Problem der Kinderarbeit
• Probleme und Möglichkeiten der ethnischen Diversität
• Die chilenische Realität in der Literatur Antonio Skármetas
Klausuren
Zur Überprüfung der verschiedenen Kompetenzbereiche werden in der Oberstufe verpflichtend Klausuren geschrieben.
Die Klausurdauer beträgt in der Einführungsphase 45 bis 90 Minuten (zwei Klausuren pro Halbjahr,
eine Klausur kann durch eine mündliche Kommunikations- prüfung ersetzt werden).
In der Q1 und Q2 als Grundkurs 135 bis 240 Minuten (zwei Klausuren pro Halbjahr, eine Klausur muss durch eine mündlich Kommunikationsprüfung ersetzt werden).
Facharbeit
Das Verfassen einer Facharbeit ist in der neueinsetzenden Fremdsprache nicht möglich
Abiturprüfung
Das Ablegen einer Abiturprüfung ist sowohl mündlich (als 4. Abiturfach) als auch schriftlich (als 3. Abiturfach) möglich.