Die Einrichtung des Distanzunterrichts dient der Sicherung des Bildungserfolgs der Schülerinnen und Schüler für den Fall, dass Präsenzunterricht – als der Regelfall im Schuljahr 20/21 – zeitweise aus Gründen des Infektionsschutzes nicht stattfinden kann.
Um die bestehenden Vorgaben erfüllen zu können, muss es im Falle eines zeitweisen Lockdowns einen unmittelbaren Übergang vom Präsenzunterricht in den Distanzunterricht geben. Die unten angegebenen Standards dienen für alle als verbindliche Eckpunkte für den Distanzunterricht und sollen den fließenden Wechsel ermöglichen. 

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